§11 KI und Bildbearbeitung
                    
                        Die Verwendung von KI ist strengstens untersagt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgendes:
                        (1) Die Veränderung, Manipulation oder Modifizierung des Aussehens des Models, einschließlich, aber nicht beschränkt auf dessen Bild, Gesicht, Stimme, Körper oder andere Merkmale.
                        (2) KI-generierte Modifikationen wie digitale Repliken, Gesichtsveränderungen, Körperveränderungen, Deepfakes, synthetische Medien oder jede Form von KI-generierten Inhalten, die das Aussehen oder die Leistung des Models simulieren oder imitieren.
                        (3) Die Erstellung synthetischer Models oder „Doppelgänger” durch die Zusammenführung der Ähnlichkeit realer Models, um neue Avatare, virtuelle Charaktere oder Ähnliches zu erstellen.
                        (4) Die Verwendung von KI zur Analyse, Extraktion oder Sammlung von Daten aus den Ähnlichkeiten von Models für beliebige Zwecke, einschließlich der Erstellung von Datensätzen für das KI-Training.
                        (5) Die Erstellung mehrerer Variationen aus einer einzigen Aufnahme des Models und/oder seiner Ähnlichkeit, z. B. durch Änderung der Kleidung, der Umgebung oder des Kontexts.
                        (6) Die Verwendung der Ähnlichkeit des Models in Inhalten für neue Kollektionen, nicht damit in Zusammenhang stehende Kampagnen oder Marken Dritter, die nicht unter die ursprüngliche Nutzungslizenz fallen.
                        (7) Ungeachtet des Vorstehenden darf KI unter den in den unten aufgeführten BuyoutOptionen definierten Bedingungen verwendet werden, die eine vollständige Liste darstellen, und nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich als Teil einer bestätigten Buchung vereinbart
                        wurde.
                        Buyout Option A – Begrenzte KI-Nutzung
                        Umfang:
                        (8) Visuelle Anpassungen mithilfe von KI sind zulässig, sofern das physische Erscheinungsbild des Models in keiner Weise verändert oder verzerrt wird.
                        Beispiele für zulässige Verwendung:
                        (9) Hintergrundersetzung oder -anpassung (z. B. Ersetzen des Studios durch eine städtische Kulisse).
                        (10) Beleuchtungsanpassungen (z. B. von Tageslicht zu Abendstimmung).
                        (11) Subtile Posenkorrekturen durch KI-Interpolation.
                        (12) Umwandlung eines Standbildes in ein „Motion Still” (z. B. Produktdrehung oder 360°-  Drehung)
                        (13) Dies ist nur für die Produktdarstellung auf der entsprechenden E-Commerce-Plattform zulässig.
                        (14) Die Gesamtanimation darf 5 Sekunden nicht überschreiten.
                        (15) Das Model darf nicht sprechen oder aktiv interagieren; die Animation dient ausschließlich der Produktpräsentation und -demonstration.
                        (16) Alle Änderungen müssen die visuelle Integrität sowohl des Models als auch des Produkts bewahren, d. h. das abgebildete Model und das Produkt müssen in ihrer ursprünglichen Form unverändert bleiben.
                        (17) Die Nutzung ist auf die während des ursprünglichen Shootings aufgenommene Produktpalette und den im Zusammenhang mit einer Buchung oder Ähnlichem vereinbarten lizenzierten Nutzungsumfang beschränkt.
                        (18) Die KI-Verarbeitung muss in einem sogenannten geschlossenen KI-System erfolgen. Die Nutzung öffentlicher KI-Plattformen und/oder Datenbanken (z. B. OpenAI) ist strengstens untersagt.
                        (19) Selbstverständlich muss jede KI-Nutzung den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, einschließlich des EU-Künstlichen-Intelligenz-Gesetzes und der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO).
                        Buyout Option B – Erweiterte KI-Nutzung
                        Umfang:
                        Umfasst den Umfang unter Option A sowie die folgenden zusätzlichen Berechtigungen:
                        (20) KI darf zur Weiterentwicklung oder Diversifizierung der Produktbilder innerhalb derselben Kollektion oder Produktlinie verwendet werden.
                        Beispiele für zulässige Verwendungen:
                        Erstellung von Farbvarianten eines Produkts.
                        Erstellung neuer Kombinationen unter Verwendung bereits fotografierter Artikel.
                        Erstellung von Seiten- oder Rückansichten auf der Grundlage der Originalfotos.